Die Terra Offenlegung

Nachhaltigkeit ist Menschlichkeit

Die „Offenlegungsverordnung" (SFDR), welche durch die Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 eingeführt wurde, verlangt von Finanzmarktteilnehmern erweiterte Transparenzpflichten in Bezug auf den Umgang mit Nachhaltigkeitskriterien und Nachhaltigkeitsrisiken. Die Offenlegungspflichten beinhalten auch die Veröffentlichung von Informationen auf der Internetseite, sowohl auf Unternehmensebene als auch auf der Ebene von Finanzprodukten, sofern diese ökologischen oder sozialen Merkmale berücksichtigen oder eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgen. Die folgenden Veröffentlichungen betreffen die aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Offenlegungen gemäß Artikel 3, 4, und 5 der Offenlegungsverordnung.

Strategie im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess (Artikel 3 SFDR)

Die Terra KVG ist als Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß Artikel 3 der Offenlegungsverordnung verpflichtet, ihre Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in seine Anlageentscheidungsprozesse offenzulegen. Die Gesellschaft ist bestrebt, unnötige Risiken zu vermeiden und nur solche zu akzeptieren, die sie für überschaubar oder notwendig hält, um ihre Anlageziele zu erreichen, insbesondere solche in Bezug auf Umwelt, soziale Verantwortung und Unternehmensführung. Die ganzheitliche Risikostrategie der Terra KVG beinhaltet explizit die Identifizierung und Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken, wie es Artikel 2 Absatz 22 der EU-Verordnung 2019/2088 vorschreibt. Die Terra KVG identifiziert, überwacht und steuert anlagespezifische Nachhaltigkeitsrisiken durch ihr internes Kontrollsystem. Über interne Prozesse und Methoden wird eine adäquate Berücksichtigung dieser Risiken jederzeit sichergestellt.

 

Nachhaltige Produkte müssen dieselben kompetitiven Rendite-Risiko-Profile aufweisen wie vergleichbare „klassische“ Produkte, zusätzlich zu dem positiven Einfluss der Investition auf Umwelt und Soziales.  Entsprechend höhere Bedeutung werden ESG-Kriterien somit auch in der Due Diligence spielen. Insbesondere Projektentwicklungen/Forward Deals müssen sich daran messen lassen, ob und welche ESG-Standards sie erfüllen.

Der Immobiliensektor ist besonders anfällig für physische und transitorische Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf Klima und Umwelt. Die Terra KVG hat den Schwerpunkt auf dem Bereich Klima und Umwelt, da die Herstellung und Nutzung von Immobilien erhebliche Mengen an Energie verbrauchen und CO2-Emissionen produzieren. Darüber hinaus werden auch die Risiken des Übergangs zu einer CO2-neutralen Wirtschaft wie höhere Energiepreise oder kostspielige Gebäudesanierungen berücksichtigt. Soziale und Corporate-Governance-Risiken werden ebenfalls bewertet, um sicherzustellen, dass sie angemessen in die Investmentprozess einbezogen werden.

Nachhaltigkeitsfaktoren spielen somit in der Investitionsentscheidung eine ebenso wichtige Rolle wie die individuellen Parameter der Anlagestrategie von Finanzprodukten und können somit unter Umständen dazu führen, dass eine Investitionsentscheidung negativ ausfällt.

Beim Neugeschäft liegt der Schwerpunkt der aktuellen Unternehmensplanung ohnehin auf der Konzeption von Artikel 8 bzw. Artikel 9 Fonds gemäß SFDR, die fast ausschließlich in Neubauvorhaben nach modernsten Nachhaltigkeitsstandards investieren.

Die Terra KVG hat sich zum Ziel gesetzt, ökologische und soziale Faktoren sowie eine gute Unternehmensführung in alle Geschäftsbereiche zu integrieren. Dadurch soll nicht nur der langfristige Wert der Immobilien erhalten bleiben, sondern auch eine Anpassung an sich verändernde rechtliche und gesellschaftliche Anforderungen erfolgen.

 

Durch die Veröffentlichung der endgültigen "Regulatory Technical Standards" (RTS) zur EU-Offenlegungsverordnung besteht nun weitgehende Rechtssicherheit bezüglich der genauen Anforderungen an die Messung und Offenlegung negativer Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Immobiliensektor.

 

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen (Artikel 4 SFDR)

Auf Unternehmensebene berücksichtigt die Terra KVG derzeit keine möglichen wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Veröffentlichung der "PAI" hängt entscheidend von der Verfügbarkeit relevanter Informationen ab. Es kann derzeit nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die erforderlichen Daten in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität verfügbar sind. Die Terra KVG wird bei entsprechender Vorlage von qualitativ und quantitativ ausreichender Informationen entsprechende Prozesse auf Ebene der Kapitalverwaltungsgesellschaft implementieren und kontinuierlich weiterentwickeln. Dennoch beachtet die Terra KVG soziale, ethische und ökologische Kriterien bei Investmententscheidungen, welche im Zusammenhang zu den PAIs stehen. Demnach arbeiten wir seither nicht mit Unternehmen, die Umsätze

  • mit Waffen oder Rüstungsgütern (mehr als 10%; geächtete Waffen 0 %),
  • aus Tabakproduktion (mehr als 5 %) oder
  • aus Kohle (mehr als 30 %) generieren.

Die KVG legt ausschließlich Immobilienfonds auf. Dabei schließt die Terra KVG Investitionen in Immobilien aus, welche das Engagement von fossilen Brennstoffen bzw. schlechter Energieeffizienz durch die Investition in Immobilien fördern.

Die Terra KVG wird gemäß diesen Standards bei Vorlage entscheidungsrelevanter Informationen über die relevanten Nachhaltigkeitsindikatoren für negative Auswirkungen bei Investitionen in Immobilien berichten und diese bei ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen.

 

Vergütungspolitik (Artikel 5 SFDR)

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) hat die Terra KVG eine Vergütungspolitik, welche im Einklang mit den Unternehmenszielen und der Risikostrategie steht. ESG-Themen und -kriterien sind sowohl Teil der Unternehmensziele als auch der Risikostrategie. Das bedeutet, dass durch die Vergütungspolitik keine falschen Anreize im Hinblick auf ESG-Themen geschaffen werden dürfen, sondern ESG-Konformes Verhalten fördern soll. Darüber hinaus haben Investitionsentscheidungen einen Einfluss auf die variable Vergütung. Aufgrund der starken Ausrichtung der Terra KVG auf Nachhaltigkeitskriterien bei Investitionsentscheidungen werden diese Aspekte mittelbar in die variable Vergütung aller Mitarbeiter einbezogen. Daher stehen gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 Art. 5 Nr. 1 Nachhaltigkeit und die darauf aufbauenden Risiken im Einklang mit der Vergütungspolitik der Terra KVG.

 

Version 1.0 vom 01.04.2023

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